In unserer zunehmend digitalisierten Welt spielt die elektronische Signatur eine wichtige Rolle bei z.B. der Verifizierung von digitalen Dokumenten. Aber auch in anderen Situationen im Alltag werden elektronische Signaturen genutzt, wie beispielsweise beim Annehmen von Paketen. Bei der digitalen Erfassung von Anwesenheiten ist die Rechtssicherheit eine wichtige Komponente. Denn die Rechtssicherheit einer elektronischen Signatur ist bei der digitalen Anwesenheitserfassung vor allem wichtig, um die Integrität, Authentizität und Verbindlichkeit der elektronisch erfassten Daten zu gewährleisten. Dieser Artikel befasst sich mit elektronischen Signaturen und ihrer Rolle bei der digitalen Anwesenheitserfassung.

Was sind elektronische Signaturen?

Eine Elektronische Signatur ist das digitale Äquivalent zu einer handgeschriebenen Unterschrift. Sie ermöglicht es Personen, Dokumente elektronisch zu unterzeichnen, ohne physisch anwesend zu sein. Elektronische Signaturen dienen dazu, die Authentizität, Integrität und Unveränderlichkeit von elektronischen Dokumenten sicherzustellen. Es gibt verschiedene Arten von elektronischen Signaturen, von einfachen bis hin zu fortgeschrittenen und qualifizierten Signaturen. Die Wahl der Signaturart hängt von den spezifischen Anforderungen und dem rechtlichen Rahmen ab.

Elektronische vs. digitale Signatur

Die Begriffe „elektronische Signatur“ und „digitale Signatur“ werden oft als Synonym verwendet, denn sie beziehen sich auf ähnliche Konzepte. Jedoch gibt es kleine Unterschiede zwischen den beiden Begriffen.

Der allgemeine Begriff „elektronische Signatur“ bezieht sich auf eine Vielzahl von Methoden und Technologien. Elektronische Signaturen können z.B. sein:

  • eingescannte Unterschrift
  • eingetippter Name
  • Unterschrift auf einem Tablet

Elektronische Signaturen lassen sich in einfach, fortgeschritten und qualifiziert unterscheiden. Der Unterschied liegt in der verwendeten Technologie und dem gebotenen Grad an Sicherheit und Rechtsgültigkeit.

Digitale Signaturen auf der anderen Seite sind eine spezifische Art von elektronischer Signatur. Sie verwendet eine Verschlüsselung, bei der ein Schlüsselpaar aus einem privaten und einem öffentlichen Schlüssel erzeugt wird. Der private Schlüssel wird vom Unterzeichner gehalten und zur Erstellung der Signatur verwendet, während der öffentliche Schlüssel zur Überprüfung der Signatur verwendet wird. Eine digitale Signatur kann nachweisen, dass das signierte Dokument nicht verändert wurde und dass der Unterzeichner tatsächlich die Person ist, die er vorgibt zu sein. Dadurch gewährleisten digitale Signaturen die Integrität und Authentizität eines elektronischen Dokuments.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es sich bei dem Begriff „digitale Signatur“ um einen technischen Prozess handelt, während „elektronische Signatur ein juristischer Begriff ist.

Rechtssicherheit elektronischer Signaturen

Die Rechtssicherheit elektronischer Signaturen ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere bei der digitalen Anwesenheitserfassung. Die eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014) wurde eingeführt, um einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für elektronische Signaturen in der Europäischen Union zu schaffen. Gemäß dieser Verordnung haben elektronische Signaturen denselben rechtlichen Status wie handschriftliche Unterschriften, sofern sie bestimmte Anforderungen erfüllen.

Unter eIDAS werden drei Arten von elektronischen Signaturen definiert: einfache, fortgeschrittene und qualifizierte Signaturen. Fortgeschrittene und qualifizierte Signaturen bieten ein höheres Maß an Sicherheit und Rechtsgültigkeit. Um die Rechtsgültigkeit einer elektronischen Signatur zu gewährleisten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. In folgender Tabelle sind die Kriterien nach der eIDAS-Verordnung für die drei Arten von elektronischen Signaturen abgebildet:

Kriterium Einfache elektronische Signatur Fortgeschrittene elektronische Signatur Qualifizierte elektronische Signatur
Eindeutigkeit Nicht spezifiziert Verknüpfung des Unterzeichners mit der Signatur, um nachträglich die Identifizierung zu ermöglichen Starke Verknüpfung des Unterzeichners mit der Signatur, um nachträglich die Identifizierung zu ermöglichen
Identifizierung Nicht spezifiziert Eindeutige Identifizierung des Unterzeichners Eindeutige Identifizierung des Unterzeichners
Kontrolle Einfache Überprüfung der Unterschrift Möglichkeit zur Überprüfung der Unterschrift und des Unterzeichners anhand der Signaturdaten Möglichkeit zur Überprüfung der Unterschrift und des Unterzeichners anhand der Signaturdaten und des qualifizierten Zertifikats
Integrität Nicht spezifiziert Integritätsgewährleistung durch technische Maßnahmen (z. B. Hash-Funktion) Integritätsgewährleistung durch technische Maßnahmen (z. B. Hash-Funktion)

Fazit zur elektonischen Signatur

Die elektronische Signatur spielt eine entscheidende Rolle bei der Erfassung von Anwesenheiten. Die Rechtssicherheit elektronischer Signaturen gewährleistet die Integrität, Authentizität und Verbindlichkeit der erfassten Daten. Unterschiedliche Arten von elektronischen Signaturen bieten unterschiedliche Sicherheitsniveaus. Die eIDAS-Verordnung regelt den rechtlichen Rahmen für elektronische Signaturen in der Europäischen Union. Dabei ermöglicht die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen und der Einsatz geeigneter Technologien eine effiziente und zuverlässige Verarbeitung von Daten.

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