Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen

der aurixus GmbH, Friedrichstraße 34, 40217 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Christian Schmid (nachfolgend „DIGITALCHECKIN“)

1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden geltenden Fassung regeln die Vertragsbeziehung zwischen DIGITALCHECKIN und Personen, die bei DIGITALCHECKIN Software bestellen (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“). DIGITALCHECKIN und der Kunde werden gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet. Gegenstand des Vertrages sind:
    • die Überlassung von unter www.digitalcheckin.de aufgeführter Software zur Nutzung über das Internet und
    • die Speicherung von Daten des Kunden auf Servern
    • Individuell entwickelte Softwareprogramme sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
  1. Der Kunde sichert zu, dass er in Deutschland ansässig ist sowie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist und dass er, sofern er als Vertreter handelt, über entsprechende Vertretungsmacht verfügt.
  2. Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn DIGITALCHECKIN den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
  3. Das Widerrufsrecht nach § 3 steht dem Kunden nur zu, wenn er Verbraucher sein sollte, d.h. eine natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2 Vertragsschluss

  1. Die in Katalogen, Anzeigen und Internetseiten enthaltenen Angaben sind freibleibend und unverbindlich und stellen kein Angebot von DIGITALCHECKIN dar.
  2. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an DIGITALCHECKIN zum Abschluss eines Mietvertrages über die vom Kunden bestellte Software dar. Wenn der Kunde eine Bestellung per Internet bzw. E-Mail abgibt, erhält er von DIGITALCHECKIN eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und Einzelheiten zur Bestellung aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern informiert diesen lediglich darüber, dass seine Bestellung bei DIGITALCHECKIN eingegangen ist.
  3. Der Kunde ist 14 Tage ab Eingang seiner Bestellung bei DIGITALCHECKIN an diese gebunden.
  4. Ein Lizenzvertrag zwischen DIGITALCHECKIN und dem Kunden über die bestellte Software kommt erst dann zustande, wenn DIGITALCHECKIN die Bestellung durch eine weitere E-Mail oder per Telefax oder Post an den Kunden annimmt (Annahmeerklärung) oder ihr durch Übermittlung eines Aktivierungskeys für die bestellte Software nachkommt. DIGITALCHECKIN behält sich vor, das Angebot nur bezüglich eines Teils der bestellten Software anzunehmen. Über Software, die nicht in der Annahmeerklärung aufgeführt ist oder für die dem Kunden kein Aktivierungskey übermittelt wurde, kommt kein Lizenzvertrag zustande.

3 Nutzungsbedingungen

1. Pflichten des Kunden

Der Kunde wird alle vereinbarten Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Er wird insbesondere
a) die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie in vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
b) die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte einhalten, insbesondere

    • keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von DIGITALCHECKIN betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze des DIGITALCHECKIN unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
    • den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung des DIGITALCHECKIN möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen;
    • DIGITALCHECKIN von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des DIGITALCHECKIN durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung verbunden sind;
    • die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten;

c) dafür Sorge tragen, dass er alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material und Daten beachtet;
d) die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung von DIGITALCHECKIN personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
e) vor der Versendung von Daten und Informationen an DIGITALCHECKIN diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
f) Mängel an Vertragsleistungen unverzüglich anzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar.
g) die vereinbarte Vergütung fristgerecht zahlen;
h) wenn er zur Erzeugung von Anwendungsdaten mit Hilfe von DIGITALCHECKIN Daten übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;
i) sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten durch Download zu sichern; unberührt bleibt die Verpflichtung von DIGITALCHECKIN zur Datensicherung
j) Dem Kunden ist es untersagt, technische Maßnahmen zum Schutz der Software zu umgehen.

2. Rechte des Kunden an der Software

DIGITALCHECKIN räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der zugehörigen Anwenderdokumentation im Rahmen ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt wahlweise über das Internet oder in lokaler Installation. Die Übergabe der Software erfolgt durch Übermittlung eines Links zum Öffnen sowie Zugangsdaten für die Auswertungsoberfläche der bestellten Software an die vom Kunden in dessen Bestellung angegebene E-Mail-Adresse. DIGITALCHECKIN ist zu Teillieferungen und Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und nur an vereinbarte Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu „reverse engineeren“, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen.

Der Kunde erkennt hiermit DIGITALCHECKIN als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen Urheberrechte an. DIGITALCHECKINs Rechte als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf Erweiterungen der Software, die von DIGITALCHECKIN dem Kunden bereitgestellt werden, falls dies nicht schriftlich anderweitig geregelt ist.

Der Kunde erkennt hiermit DIGITALCHECKINs Marke, Name und Patentrechte in Bezug auf die Software und die zugehörige Dokumentation an. Der Kunde darf Copyright-Informationen oder sonstige ähnliche Eigentumshinweise in den Programmen und der zugehörigen Dokumentation weder entfernen, noch ändern oder anderweitig modifizieren.

3. Rechte des Kunden an den Daten

Die durch die Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern des Rechenzentrums gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher von DIGITALCHECKIN jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht von DIGITALCHECKIN besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch elektronische Übersendung über ein Datennetz oder nach gesonderter Vereinbarung durch Übergabe von Datenträgern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden.

4. Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen

Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Nutzungsbedingungen ist DIGITALCHECKIN berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. DIGITALCHECKIN behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor.

5. Vertragsdauer und Kündigung

Die Mindestlaufzeit für die Bereitstellung beträgt je nach Wahl des Kunden mindestens 1 Monat oder wahlweise 1 Jahr. Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat bzw. ein weiteres Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Beträge werden von den zuletzt hinterlegten Lastschrift- oder Kreditkartendaten eingezogen oder per Rechnung beglichen.

DIGITALCHECKIN ist berechtigt aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei fehlgeschlagenen Lastschriften oder Kreditkarteneinzügen oder drohendem Zahlungsausfall.

4 Wartungsbedingungen und Service Level

1. Weiterentwicklungen/Leistungsänderung

DIGITALCHECKIN behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.

Bei Bereitstellung neuer Versionen der Software räumt DIGITALCHECKIN dem Kunden die in Abschnitt 3 aufgeführten Rechte entsprechend auch für die jeweilige neue Version ein.

2. Systembetrieb

DIGITALCHECKIN stellt sicher, dass die bereitgestellte Software in für die Anforderungen des Kunden geeigneter Umgebung und Ausprägung sowie auf für den Verwendungszweck des Kunden geeigneter Hardware betrieben wird. Hierzu zählen Anzahl und Art der Server, regelmäßige Backups, Skalierbarkeit, Stromversorgung, Klimatechnik, Firewalling, Viruschecking, breitbandige Internetanbindung.

DIGITALCHECKIN führt tägliche Backups der Datenbestände durch. Über eine Wiederherstellungsprozedur kann DIGITALCHECKIN die Rücksicherung der Kundendaten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durchführen.

3. Systemverfügbarkeit

Die Verfügbarkeit des Netzwerks des Rechenzentrums am Router-Ausgang im Internet beträgt 98% im Jahresmittel. Die Client-seitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Diese ist nicht Bestandteil des SaaS-Leistungsumfangs. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die DIGITALCHECKIN als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch DIGITALCHECKIN zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.

4. Störungen der Systemverfügbarkeit

Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Vor der Störungsmeldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen. Bei Störungsmeldungen, die innerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung innerhalb von zwei Stunden. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Werktag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

5 Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

1. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist und die Software von DIGITALCHECKIN unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (zum Beispiel per Brief, Katalog, E-Mail oder Internet) erworben hat, steht ihm ein Widerrufsrecht gemäß der folgenden Widerrufsbelehrung zu. Allerdings erlischt Ihr Widerrufsrecht mit dem Download der Software, denn Sie haben vor Ausführung des Vertrags ausdrücklich zugestimmt, dass DIGITALCHECKIN mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und Sie haben Ihre Kenntnis davon bestätigt, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags ihr Widerrufsrecht verlieren.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

  • aurixus GmbH, Friedrichstraße 34, 40217 Düsseldorf
  • Telefon: 0211 – 731 669 290
  • Telefax: 0211 – 731 669 299
  • E-Mail: info@digitalcheckin.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Die Rechte des Widerrufs erlöschen ab dem Zeitpunkt an dem der Kunde individuelle Leistungen von DIGITALCHECKIN in Anspruch genommen hat.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

2.Um Ihr Widerrufsrecht gemäß dem vorstehenden Absatz 1 auszuüben, können Sie dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: aurixus GmbH, Friedrichstraße 34, 40217 Düsseldorf,

Hiermit widerrufe(n) ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren*/die Erbringung der folgenden Dienstleistung*

Bestellt am*/erhalten am*

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

* Unzutreffendes streichen.

6 Lizenz

  1. DIGITALCHECKIN ist Inhaberin des Urheberrechts und sonstiger gewerblicher Schutzrechte an der Software und behält sich an der Software alle Rechte vor, sofern diese dem Kunden in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen nicht ausdrücklich eingeräumt worden sind.
  2. DIGITALCHECKIN räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich befristetes Nutzungsrecht an der Software ein (nachfolgend „Lizenz“). Die Lizenz berechtigt den Kunden, die Software online auf der von DIGITALCHECKIN zur Verfügung gestellten Website zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zu nutzen.
  3. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, die Software ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu vermieten oder zu verleasen, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten oder anderweitig umzugestalten, die Software unterzulizenzieren oder die Software drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben, einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung in der Weise, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist. Dem Kunden ist es ferner untersagt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln („Reverse Engineering“), es sei denn, der Kunde ist hierzu nach einschlägigem zwingenden Urheberrecht berechtigt.
  4. Alle Rechte am Quellcode der Software stehen ausschließlich DIGITALCHECKIN zu. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf Zugriff auf den Quellcode oder Herausgabe des Quellcodes. § 69e Urheberrechtsgesetz bleibt unberührt.
  5. Die Lizenz ist unübertragbar.

7 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot

  1. Für die Leistungen wird eine im Vertrag vereinbarte monatliche Gebühr berechnet. Es gelten die in Katalogen, Anzeigen und/oder Internetseiten von DIGITALCHECKIN angegebenen, jeweils aktuellen Preise. Alle Preisangaben sind in Euro und exklusive Umsatzsteuer. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Preise – Irrtum und Druck- bzw. Tippfehler vorbehalten – auf die jeweils abgebildeten Softwareprodukte in den Katalogen, Anzeigen und der Internetseite von DIGITALCHECKIN gemäß entsprechender Beschreibung.
  2. Die Zahlung der Vergütung erfolgt gegen Vorkasse mittels der auf der Internetseite von DIGITALCHECKIN angebotenen Zahlungsmethoden. DIGITALCHECKIN behält sich vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen. DIGITALCHECKIN kann auch Zahlung gegen Rechnungsstellung anbieten. Bei Rechnungsstellung behält DIGITALCHECKIN sich eine Bonitätsprüfung vor. Alle Forderungen werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen; erst wenn DIGITALCHECKIN über den Betrag verfügen kann, gilt die Zahlung als erfolgt. Die Kosten des Geldtransfers gehen zu Lasten des Kunden.
  3. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen von DIGITALCHECKIN in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bezahlt hat.
  4. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können im Verzugsfalle Leistungen eingeschränkt werden.

Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

8 Gewährleistung

  1. DIGITALCHECKIN gewährleistet während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, dass die Funktionsweise der Software im Wesentlichen der Spezifikation der Software entspricht.
  2. DIGITALCHECKIN gewährleistet nicht, dass die Software den individuellen Anforderungen des Kunden entspricht. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolges. Gewährleistungsansprüche gegen DIGITALCHECKIN stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden.
  3. DIGITALCHECKIN übernimmt keine Gewährleistung für technische Einzelheiten oder die Eignung der Software für einen bestimmten Zweck, sofern in der Spezifikation der Software nichts anderes bestimmt ist. In der Spezifikation der Software oder sonstigen Dokumentation festgelegte Spezifikationen stellen keine Garantien dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet.
  4. Bei Vorliegen eines Gewährleistungsfalls wird DIGITALCHECKIN nach eigener Wahl Mängel der Software durch Fehlerbehebung, Ersatzbeschaffung, Updates oder Releases einer neuen Version der Software beheben. DIGITALCHECKIN stehen zwei Versuche zur Nachbesserung zu. Gelingt es DIGITALCHECKIN nicht, die Mängel innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben, ist der Kunde zur Reduzierung der Vergütung („Minderung“) berechtigt. Sollte es sich um einen wesentlichen Mangel handeln, ist der Kunde statt zur Minderung auch zum Rücktritt berechtigt. Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, kann DIGITALCHECKIN eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen
  5. Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu,
    • wenn er die Software nicht bestimmungsgemäß oder missbräuchlich nutzt, oder
    • wenn er die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DIGITALCHECKIN modifiziert oder verändert, oder
    • wenn Probleme oder Fehler darauf beruhen, dass die Software mit Programmen genutzt wurde, die mit der Software nicht kompatibel sind,

es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf die Software zurückzuführen ist.

  1. Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen.
  2. Sofern dem Kunden aufgrund Gewährleistung ein Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zusteht, unterliegt dieser der Haftungsbeschränkung des nachstehenden § 9.

9 Haftung

  1. DIGITALCHECKIN haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von DIGITALCHECKIN liegen.
  2. DIGITALCHECKIN haftet nicht für Schäden, die auf eine ungeeignete, unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Software zurückzuführen sind.
  3. Gleich aus welchen Rechtsgründen haftet DIGITALCHECKIN nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder sofern es sich um schuldhaft von DIGITALCHECKIN verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht oder im Fall der Nichterfüllung einer Garantie oder falls ein Mangel von DIGITALCHECKIN arglistig verschwiegen wurde. Eine „Kardinalpflicht“ im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht von DIGITALCHECKIN, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
  4. Im Fall der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist die Haftung von DIGITALCHECKIN auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  5. Eine weitergehende Haftung von DIGITALCHECKIN ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen unberührt.
  6. Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird keine Haftung übernommen.
  7. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt DIGITALCHECKIN keine Haftung

10 Geheimhaltung

  1. Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch DIGITALCHECKIN geheim zu behandeln sind insbesondere die ANWENDUNGSDATEN, sollte sie von diesen Kenntnis erlangen.
  2. Die Verpflichtungen nach Abs. 1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie
    • ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
    • der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
    • der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.
  1. Die Verpflichtungen nach Abs. 2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 2 nicht nachgewiesen ist.

11 Datensicherheit, Datenschutz

  1. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
  2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes DIGITALCHECKIN von Ansprüchen Dritter frei.
  3. DIGITALCHECKIN wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.
  4. Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, so lange Anwendungsdaten im Einflussbereich des DIGITALCHECKIN liegen, auch über das Vertragsende hinaus.
  5. Die Parteien schließen einzelvertraglich nach Maßgabe von § 11 BDSG eine Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung, sofern mit der vom Kunden bestellten Anwendung personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden können.

12 Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

13 Gerichtsstand

Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen der Geschäftssitz von DIGITALCHECKIN in Düsseldorf in NRW.

14 Streitbeilegung

  1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform bereit, die eine Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern ermöglicht (OS-Plattform).

Die OS-Plattform ist unter dem folgenden Link zu erreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Die E-Mail-Adresse von DIGITALCHECKIN lautet: info@digitalcheckin.de

  1. DIGITALCHECKIN ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen weder verpflichtet noch dazu bereit.

15 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.